Warum zwei Grenzen zählen
Der Rechner übernimmt dieselbe Fahrtenlogik wie die PUTZPFAU-Kalkulation: das Maximum aus aufgerundetem Volumenbedarf und aufgerundetem Nutzlastbedarf, mindestens eine Fahrt. Maßgeblich sind nutzbare Fahrzeugdaten, nicht allein die Fahrzeugbezeichnung.
25 m³ und 3.000 kg als Beispiel
Bei 19 m³ Ladevolumen wären volumenbedingt zwei Fahrten nötig. Bei 1.000 kg Nutzlast sind es gewichtsbedingt drei. Der Planungswert lautet daher mindestens drei Fahrten. Sperrige, nicht stapelbare Gegenstände und getrennte Abfallströme können mehr verlangen.
Vom Fahrtenplan zum Angebot
Fahrzeugkosten allein sind keine Entrümpelungskosten. Tragen, Demontage, Sortieren, Fahrt- und Entladezeit sowie gewerbliche Entsorgung kommen hinzu. Wertanrechnung nur nach Bewertung und Eigentumsfreigabe. Fotos ohne private Dokumente erleichtern die Prüfung.